Anerkennungen vergleichbarer Ausbildungen

Sie sind Sporttaucher und haben bereits eine Tauchausbildung oder Sie haben eine Ausbildung zum Rettungstaucher in einer anderen Hilfeleistungsorganisation?

Dann können wir Ihre Ausbildung anerkennen und Ihren Weg zum Einsatztaucher in der Feuerwehr verkürzen.

Nach den Richtlinien für das Tauchen in der Feuerwehr, der FwDV 8, werden folgende Ausbildungen anerkannt:

Feuerwehrtaucher der Stufe 1
  • Freizeit-Gerätetaucher nach DIN EN 14153-2 Selbstständiger Taucher (z.B. CMAS*, VDST*, Open Water Diver)
  • Freizeit-Gerätetaucher nach DIN EN 14153-3 Tauchergruppenleiter (z.B. CMAS**, VDST**, Advanced Open Water Diver)
  • Taucher gemäß GUV-R2101 (ehm.GUV 10.7) (z.B. DLRG Einsatztaucher Stufe 1)
Feuerwehrtaucher der Stufe 2
  • Taucher gemäß GUV-R2101 (ehm.GUV 10.7) (z.B. DLRG Einsatztaucher Stufe 2)
  • Forschungstaucher gemäß ZH 1/540
  • Taucher der Marine gemäß MDv 450/1
  • Taucher des Heeres gemäß HDv 287/300
  • Taucher der Polizei gemäß PDv 415